Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist zuständig für medizinische Rehabilitationsleistungen bei akuten oder chronischen Erkrankungen sowie bei Behinderungen. Ziel ist es, die gesundheitliche Stabilität sowie die Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt Rehabilitationsleistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Erkrankung oder nach einem Unfall gefährdet ist. Der Fokus liegt dabei auf der beruflichen Wiedereingliederung und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn eine Rehabilitation infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird.