Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Anspruch auf eine medizinische Reha über die Deutsche Rentenversicherung besteht, wenn:
• Es liegen körperliche oder seelische Erkrankungen vor, die länger anhaltende Einschränkungen verursachen können
• Chronische Krankheiten oder belastende Umweltfaktoren beeinträchtigen die Gesundheit dauerhaft oder können sie verschlechtern
• Die Person ist gesundheitlich in der Lage, an der Reha teilzunehmen und aktiv mitzumachen
• Es besteht eine gute Aussicht, dass die medizinische Reha die Genesung fördert
• Es besteht eine gesetzliche Versicherung bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung
• Die letzte medizinische Reha liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
Diese Voraussetzungen werden geprüft, bevor eine medizinische Reha bewilligt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Reha sinnvoll ist und die betroffene Person von der Behandlung profitieren kann.