Die Verhinderungspflege wird häufig erst nach Durchführung der Ersatzpflege gegenüber der Pflegekasse abgerechnet.
Zunächst dokumentieren die Pflegeperson oder die Angehörigen den Zeitraum der Ersatzpflege. Anschließend werden die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse eingereicht.
Für die Abrechnung werden in der Regel Nachweise über den Zeitraum der Pflege, die entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls Rechnungen oder Honorarabrechnungen benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Ersatzpflege.
Nach Eingang der Unterlagen prüft die Pflegekasse, ob die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind und in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgen kann. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der bewilligten Leistung.