Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er wird in Zehnergraden festgestellt und kann von 20 bis maximal 100 reichen. Für die Bewertung ist nicht die Diagnose selbst entscheidend, sondern die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die gesellschaftliche Teilhabe. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden diese nicht einzeln betrachtet, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet.