Ein Pflegegrad beschreibt, in welchem Umfang die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten einer Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Die Feststellung eines Pflegegrades ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Sie reichen von einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Welcher Pflegegrad vorliegt, wird im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.