Menschen mit einer Behinderung können im Arbeitsleben besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kann dabei helfen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu finden.
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ermöglicht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, in vielen Arbeitsbereichen die gleichen Rechte und Unterstützungen wie schwerbehinderten Menschen zu erhalten.
Ziel der Gleichstellung ist es, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie soll insbesondere dabei helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen oder einen bestehenden Arbeitsplatz zu sichern, wenn dies aufgrund der Behinderung gefährdet ist.
Die Gleichstellung wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit festgestellt.
Eine Gleichstellung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können sie beantragen, wenn:
Für die Gleichstellung ist außerdem grundsätzlich eine Beschäftigung beziehungsweise die Möglichkeit einer Beschäftigung mit mindestens 18 Wochenstunden vorgesehen.
Entscheidend ist insbesondere, dass ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der erschwerten Arbeitsplatzsuche besteht.
Wenn Sie gleichgestellt sind, können Sie in vielen Bereichen von den besonderen Schutz- und Unterstützungsregelungen für schwerbehinderte Menschen profitieren.
Dazu gehören insbesondere:
Die Gleichstellung kann damit sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber Vorteile bieten und zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen beitragen.
Viele Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben stehen jedoch auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 oder einer drohenden Behinderung offen und setzen keine Gleichstellung voraus. Weitere Informationen finden Sie unter Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Gleichstellung müssen Sie selbst beantragen. Zuständig ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit.
Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:
1. Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
2. Prüfung durch die Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllt sind.
3. Entscheidung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Agentur für Arbeit die Gleichstellung fest. Sie gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die Gleichstellung bietet wichtige Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsleben. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Sie in allen Bereichen genauso behandelt werden wie Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Insbesondere haben Sie aufgrund einer Gleichstellung keinen Anspruch auf:
Die Gleichstellung dient vor allem dazu, Nachteile im Arbeitsleben auszugleichen und den Arbeitsplatz zu sichern oder den Zugang zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu erleichtern.