Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Menschen mit einer Behinderung können im Arbeitsleben besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kann dabei helfen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu finden.

  1. Was bedeutet Gleichstellung?

Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ermöglicht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, in vielen Arbeitsbereichen die gleichen Rechte und Unterstützungen wie schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

Ziel der Gleichstellung ist es, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie soll insbesondere dabei helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen oder einen bestehenden Arbeitsplatz zu sichern, wenn dies aufgrund der Behinderung gefährdet ist.

Die Gleichstellung wird auf Antrag von der Agentur für Arbeit festgestellt.

  • Voraussetzungen

Eine Gleichstellung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können sie beantragen, wenn:

  • bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde,
  • Sie in Deutschland wohnen, sich hier regelmäßig aufhalten oder hier arbeiten und
  • Sie aufgrund Ihrer Behinderung Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden oder Ihren bestehenden Arbeitsplatz zu behalten.

Für die Gleichstellung ist außerdem grundsätzlich eine Beschäftigung beziehungsweise die Möglichkeit einer Beschäftigung mit mindestens 18 Wochenstunden vorgesehen.

Entscheidend ist insbesondere, dass ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der erschwerten Arbeitsplatzsuche besteht.

  • Welche Vorteile bietet eine Gleichstellung?

Wenn Sie gleichgestellt sind, können Sie in vielen Bereichen von den besonderen Schutz- und Unterstützungsregelungen für schwerbehinderte Menschen profitieren.

Dazu gehören insbesondere:

  • Besonderer Kündigungsschutz: Ihr Arbeitsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes gekündigt werden.
  • Unterstützung am Arbeitsplatz: Es können finanzielle Hilfen und technische oder organisatorische Maßnahmen ermöglicht werden, wenn diese aufgrund Ihrer Behinderung erforderlich sind.
  • Unterstützung durch Fachdienste: Sie können Leistungen und Beratung durch die zuständigen Fachdienste und Stellen zur beruflichen Teilhabe erhalten.
  • Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie gleichgestellte Menschen beschäftigen oder deren Arbeitsplatz sichern.

Die Gleichstellung kann damit sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber Vorteile bieten und zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen beitragen.

Viele Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben stehen jedoch auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 oder einer drohenden Behinderung offen und setzen keine Gleichstellung voraus. Weitere Informationen finden Sie unter Teilhabe am Arbeitsleben.

  • Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?

Die Gleichstellung müssen Sie selbst beantragen. Zuständig ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit.

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

1. Antrag stellen

Sie stellen einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

2. Prüfung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllt sind.

3. Entscheidung

Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Agentur für Arbeit die Gleichstellung fest. Sie gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

  • Was ist mit der Gleichstellung nicht verbunden?

Die Gleichstellung bietet wichtige Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsleben. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Sie in allen Bereichen genauso behandelt werden wie Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Insbesondere haben Sie aufgrund einer Gleichstellung keinen Anspruch auf:

  • Zusatzurlaub wegen einer Schwerbehinderung,
  • kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr aufgrund der Gleichstellung,
  • eine besondere Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
  • einen Schwerbehindertenausweis.

Die Gleichstellung dient vor allem dazu, Nachteile im Arbeitsleben auszugleichen und den Arbeitsplatz zu sichern oder den Zugang zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu erleichtern.