Antrag: Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Ärztliche Verordnung und Antrag
    Zu Beginn stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine Reha-Verordnung aus. Anschließend wird der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung eingereicht.
  2. Prüfung des Antrags
    Die Krankenkasse oder Rentenversicherung prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit für die Rehabilitation besteht und welche Form der Reha geeignet ist, beispielsweise ambulant, stationär oder teilstationär. Gegebenenfalls erfolgt zusätzlich eine gutachterliche Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder Reha-Sachverständige.
  3. Zustimmung und Genehmigung
    Wird der Antrag bewilligt, erfolgt eine Leistungszusage. Diese enthält Informationen zum Zeitraum, zum Ort und zum Umfang der medizinischen Rehabilitation.
  4. Durchführung der Reha
    Die Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ambulante Maßnahmen finden beispielsweise in Reha-Zentren oder Praxen statt. Bei einer stationären Reha erfolgt der Aufenthalt in einer Reha-Klinik einschließlich Unterkunft, Verpflegung und therapeutischer Maßnahmen.
  5. Nachsorge
    Nach Abschluss der Rehabilitation können weiterführende Maßnahmen oder Anschlussbehandlungen erfolgen. Zudem wird der Reha-Erfolg durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Krankenkasse kontrolliert.