Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege?


Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher.
Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person bislang zu Hause versorgt wurde, beispielsweise durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Außerdem muss die Pflege vorübergehend außerhalb der häuslichen Umgebung notwendig sein.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann oder nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf besteht.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch die Pflegekasse geprüft.