Die Grundsicherung umfasst insbesondere den Regelbedarf für den Lebensunterhalt, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie erforderliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus können Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen sowie gegebenenfalls einmalige Bedarfe berücksichtigt werden.
Ziel der Leistung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.