Für die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist entscheidend, wie viele Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist.
Eine volle Erwerbsminderung kann vorliegen, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Eine teilweise Erwerbsminderung kann vorliegen, wenn die tägliche Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden liegt.
Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht.
Die genaue Einstufung erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Rentenversicherung auf Grundlage der medizinischen Unterlagen und weiterer relevanter Informationen.