Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie dient der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts und richtet sich an Menschen im Rentenalter sowie an Personen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist in der Regel das Sozialamt.