Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Hierfür genügt zunächst ein formloser Antrag, mit dem die Feststellung eines Pflegegrades beantragt wird.
Nach Eingang des Antrags veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Im Rahmen dieser Begutachtung werden die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person in den gesetzlich vorgesehenen Bereichen geprüft.
Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und die erreichte Gesamtpunktzahl ermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Zum Abschluss entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und teilt das Ergebnis schriftlich in einem Bescheid mit.