Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Entlastungsbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieses beträgt 3.539 € pro Kalenderjahr und ist für alle Pflegegrade einheitlich festgelegt. (Stand: 2026)
Der Betrag kann entweder vollständig für die vollstationäre Kurzzeitpflege, vollständig für die häusliche Verhinderungspflege oder anteilig für beide Leistungsarten verwendet werden.
Wird das Budget innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der verbleibende Betrag. Eine Übertragung in das folgende Kalenderjahr ist nicht möglich.