Antragstellung
Die Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt beantragt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind verschiedene Nachweise einzureichen. Dazu gehören beispielsweise der Personalausweis, ärztliche Befunde zum Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung, Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Nachweise über Vermögen sowie Unterlagen zu Miet- und Nebenkosten.
Prüfung durch das Sozialamt
Das Sozialamt prüft die Anspruchsvoraussetzungen, das vorhandene Einkommen und Vermögen sowie die Höhe des individuellen Bedarfs.
Bescheid
Nach Abschluss der Prüfung ergeht ein Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Leistung.
Auszahlung der Leistungen
Wird die Grundsicherung bewilligt, erfolgt die Auszahlung der Leistungen beginnend zum Antragszeitpunkt.