Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.

Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und die betroffene Person die Anforderungen des Alltags nicht selbstständig bewältigen oder kompensieren kann. Maßgeblich ist dabei, in welchem Umfang Unterstützung im täglichen Leben erforderlich ist.