Wichtige Hinweise zum Pflegegrad

Bei Kindern erfolgt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters und Entwicklungsstandes.

Für die Begutachtung empfiehlt es sich, möglichst aktuelle Arztbriefe und medizinische Unterlagen bereitzuhalten. Besonders hilfreich sind Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welchen Bereichen die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eingeschränkt sind und welcher Unterstützungsbedarf im Alltag besteht. Je genauer die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentiert sind, desto besser kann die individuelle Situation im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.