Antrag: Wie läuft das Verfahren ab?

Antragstellung

Die Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt beantragt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind verschiedene Nachweise einzureichen. Dazu gehören beispielsweise der Personalausweis, ärztliche Befunde zum Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung, Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Nachweise über Vermögen sowie Unterlagen zu Miet- und Nebenkosten.

Prüfung durch das Sozialamt

Das Sozialamt prüft die Anspruchsvoraussetzungen, das vorhandene Einkommen und Vermögen sowie die Höhe des individuellen Bedarfs.

Bescheid

Nach Abschluss der Prüfung ergeht ein Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Leistung.

Auszahlung der Leistungen

Wird die Grundsicherung bewilligt, erfolgt die Auszahlung der Leistungen beginnend zum Antragszeitpunkt.