Was sind Merkzeichen?

Merkzeichen sind Zusatzkennzeichnungen, die ergänzend zum Grad der Behinderung (GdB) vergeben werden. Sie zeigen an, welche Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch genommen werden können.

Merkzeichen können bereits im Erstantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder später im Rahmen eines Folgeantrags beantragt werden.
Sie werden nur vergeben, wenn bestimmte alltägliche Fähigkeiten dauerhaft nicht mehr oder nur stark eingeschränkt möglich sind.

MerkzeichenBedeutung
GErhebliche Einschränkung der Mobilität.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt vor, wenn es Ihnen nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist, Wege zurückzulegen, die üblicherweise zu Fuß ohne Probleme erreichbar wären.
BMitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenfrei in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen das Merkzeichen G, Gl oder H zuerkannt wurde.
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB)von mindestens 80. Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung können selbst kurze Wegstrecken dauerhaft nur mit fremder Hilfe, einem Rollstuhl oder anderen technischen Hilfsmitteln bewältigt werden.  
HHilflosigkeit
Als hilflos gelten Personen, die aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft auf fremde Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Verrichtungen angewiesen sind. Dies umfasst auch Fälle, in denen die Hilfe nicht ununterbrochen erforderlich ist, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Unterstützung bestehen muss.
BlBlindheit
Als blind gelten Personen, denen das Augenlicht vollständig fehlt. Gleichgestellt sind auch Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder die unter vergleichbar schweren Sehstörungen leiden.
GlGehörlosigkeit (Gl)
Als gehörlos gelten Personen mit vollständiger Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auf beiden Ohren leiden. Zusätzlich muss eine schwere Sprachstörung bestehen.
TBlTaubblindheit (Tbl)
Als taubblind gilt eine Person, die aufgrund einer Hörstörung einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und gleichzeitig aufgrund einer Sehbehinderung einen GdB von 100 aufweist.
RFErmäßigung des Rundfunkbeitrags (RF)
Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, wobei eine Teilnahme auch mit Hilfe einer Begleitperson oder technischer Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikel) nicht möglich sein darf. Das Merkzeichen RF steht außerdem blinden Menschen zu sowie Personen mit einem GdB von mindestens 60 aufgrund einer Sehbehinderung oder einem GdB von mindestens 50 aufgrund einer Hörbehinderung.