Wichtige Hinweise

Die Verhinderungspflege ist ausschließlich für vorübergehende Ausfälle der privaten Pflegeperson vorgesehen. Sie dient nicht als dauerhafte Ersatzlösung für die häusliche Pflege.

Wird die Ersatzpflege an einzelnen Tagen für mehr als acht Stunden erbracht, kann dies Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben. In diesen Fällen erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Kürzung.

Die Ersatzpflege kann sowohl durch professionelle Anbieter als auch durch Privatpersonen übernommen werden. Dabei muss die Pflege nicht während des gesamten Zeitraums von derselben Person erbracht werden.

Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich nur bis zur Höhe des verfügbaren gemeinsamen Jahresbudgets. Die Pflegekasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen und die Notwendigkeit der Leistung vorliegen.

Eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist möglich, sofern das gemeinsame Jahresbudget nicht überschritten wird.