1. Antrag stellen
- Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht
- Dem Antrag sollten möglichst aktuelle medizinische Unterlagen beigefügt werden, insbesondere:
- Arztbriefe
- Befundberichte
- Diagnosen
- Fachärztliche Stellungnahmen
- möglichst ausführliche Anamnesen, aus denen die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe hervorgehen
2. Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Die Behörde prüft, ob eine Behinderung vorliegt
- Dabei werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bewertet
3. Gesamtbewertung
- Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden diese gemeinsam beurteilt
- Die wechselseitigen Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen werden berücksichtigt
4. Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale
- Sofern bestimmte gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind, werden diese im gleichen Verfahren geprüft und festgestellt (z.B. Wertmarke, Kfz-Steuerermäßigung, usw.)
5. Bescheid
- Die Behörde stellt den Grad der Behinderung fest
- Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder bestimmte gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, sofern hierfür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird
6. Schwerbehindertenausweis
- Auf Grundlage der Feststellung kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden
- Dieser wird erst ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt
- Der Ausweis enthält den festgestellten Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere Merkzeichen