Wichtige Hinweise zur Kurzzeitpflege


Da freie Plätze in Pflegeeinrichtungen häufig begrenzt sind, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Pflegekasse sowie der gewünschten Einrichtung aufzunehmen. Dies kann die Planung und Organisation der Kurzzeitpflege erleichtern.
Die Leistung ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und kann nur im Rahmen des verfügbaren Jahresbudgets genutzt werden.
Kurzzeitpflegeleistungen können grundsätzlich nicht im Ausland erbracht werden. Die Versorgung muss in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgen.
Während eines Aufenthalts in der Kurzzeitpflege ruht der Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen. Ein ambulanter Pflegedienst kann in dieser Zeit keine entsprechenden Leistungen gegenüber der Pflegekasse abrechnen. Deshalb sollte der Pflegedienst vor Beginn der Kurzzeitpflege über den geplanten Aufenthalt informiert werden.