Einkommen und Vermögen

Ob und in welcher Höhe Grundsicherung gezahlt wird, hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Bei der Prüfung werden insbesondere vorhandene Einkommen und Vermögenswerte berücksichtigt.

Zum Einkommen können beispielsweise Renten, Erwerbseinkommen, Kapitalerträge oder sonstige laufende Einkünfte gehören. Zum Vermögen zählen unter anderem Sparguthaben, Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte.

Auch Einkommen und Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners können berücksichtigt werden. Erst wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht ausreichend durch vorhandenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann, kommt eine Leistung der Grundsicherung in Betracht.